Steigleitungen

Steigleitungen

Bei Feuerausbruch in einem Bauwerk muß in allen Stockwerken und Bauabschnitten ausreichend Löschwasser verfügbar sein. So schreibt es die örtliche Baubehörde vor. Sie entscheidet auch, welche Löschwasserversorgung notwendig ist.
Bei der Entscheidung sind außer den lokalen Brandschutzvorschriften auch die Ländererlasse zu beachten.
Die Genehmigung zur Installation der Anlage erteilt das zuständige Wasserversorgungsunternehmen, auch WVU genannt. Es prüft die Berechnungen und Konstruktionspläne, sowie die den Brandschutz betreffenden baurechtlichen Vorschriften.

Die Löschwasser- und Trinkwasserleitungen eines Grundstücks sollen durch eine gemeinsame Anschlußleitung versorgt werden. Bei dieser Anschlußart spricht man von einem Verbundsystem. Selbstverständlich muß dann das Löschwasser auch Trinkwasserqualität haben.

Diese gemeinsame Anschlußleitung, die ins Gebäude führt, ist so zu bemessen, daß die Trinkwasserentnahme zu keiner Zeit den Brandschutz gefährdet.
Das kann dazu führen, daß bei größeren Bauvorhaben mehrere Einspeisungen notwendig sind. Dann muß jede Anschlußleitung, die ins Gebäude führt, mit einem Zähler und einem Rückflußverhinderer ausgerüstet sein.

Wichtig ist bei Verbundanlagen die ständige Erneuerung des Wassers um Trinkqualität dauerhaft zu gewährleisten. Daher müssen an den Enden der Feuerlöschleitungen Entnahmestellen vorgesehen werden, die häufig benutzt werden. Läßt sich das nicht verwirklichen, muß eine Spülmöglichkeit am Rohrende eingebaut sein.

Dabei muß das 1,5fache des Wasservolumens von der Zuleitung zur Feuerlöschanlage einmal wöchentlich entwässert werden (Automatische Spülung).

Für die Löschwasserversorgung in Gebäuden kommen drei unterschiedlich betriebene Leitungsausführungen zur Anwendung:

1) Anlagen mit nassen Steigleitungen, die ständig unter Druck stehen und immer betriebsbereit sind. Sie dienen in erster Linie zur Selbsthilfe bei der Brandbekämpfung.

2) Anlagen mit trockenen Steigleitungen, in die das Löschwasser erst im Bedarfsfalle durch die Feuerwehr eingespeist wird.

3) Anlagen mit Steigleitungen naß/trocken, die normalerweise wasserfrei bleiben und nur im Bedarfsfalle durch die Fernbetätigung von Armaturen mit Wasser aus dem Trinkwassernetz gefüllt werden.

Entnahmeeinrichtung für Steigleitungen

Einbauschrank
Form B
Größe B=300 H=400 T=140mm

Aufputzschrank
Form C
Größe B=340 H=440 T=140mm

Schrank

  • aus verzinktem Stahlblech, RAL 3000
  • innen und aussen in Struktur pulverbeschichtet
  • nach DIN 14461 Teil2
  • mit 4 Befestigungslöchern in der Rückwand
  • mit Belüftungslöchern im Boden

Türe

  • einlaufend, mit doppelter Umkantung
  • Ecken verschweißt, 180 Grad aufschlagbar
  • leicht auswechselbare Türe mit Falz
  • und nicht sichbaren Schanieren
  • Feuerwehrschloß DIN 14925

Ausstattung nach DIN 14461 Teil 2
zur Steigleitung trocken

  • Schlauchanschlußarmatur G 2 A,
    DIN 14461 Teil 5, einschl. Verschraubung,
    mit Betätigungseinrichtung nach DIN 14925,
    Armatur aus Rotguß, C-Festkupplung,
    Steigleitung trocken für Feuerwehr
    Größe 74 x 210mm, nach DIN 4066