Auf­zugs­schach­ten­trau­chung

Die in den ein­zel­nen Lan­des­bau­ord­nun­gen ent­hal­te­nen Anfor­de­run­gen zur Lüf­tung und Rauchab­lei­tung in Auf­zugs­schäch­ten, wur­den in der Ver­gan­gen­heit durch dau­er­haft ange­brachte Öff­nun­gen erfüllt.

Durch die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) wur­den auch die Auf­zugs­schacht­öff­nun­gen als Per­ma­nen­t­öff­nung zur Dis­po­si­tion gestellt, da deren Ver­schluss durch Schach­ten­trau­chungs– /​ Lüf­tungs­an­la­gen einen erheb­li­chen Bei­trag zur Ener­gie­ein­spa­rung leis­ten kann.

 


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