Aufzugsschachtentrauchung

LIFT-SMOKE-FREE

Innovative Aufzugschachtentrauchung

Aufzugschächte sind im Gebäudekomplex wichtige Bauabschnitte, an die viele Anforderungen gestellt werden. Die Lüftung und die Entrauchung im Brandfall sind sicherzustellen.

Die wichtigsten Anforderungen für die natürliche Entrauchung von Aufzugschächten ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen. Der Fahrschacht muss gemäß Norm zu lüften und mit Entrauchungseinrichtungen versehen sein. Die Öffnungen müssen grundsätzlich eine Größe von 2,5 % der Grundfläche des Fahrschachtes, mindestens jedoch 0,1 m² haben.

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung ist die Vorgehensweise der dauerhaft angebrachten Öffnung, wie sie bis heute häufig Verwendung gefunden hat nicht mehr statthaft. Gebäude sind so auszuführen, daß die wärmeübertragende Umfassungsfläche dauerhaft luftundurchlässig ist.

Für die Aufzugschachtentrauchung und -entlüftung bedeutet dieses, daß die angebrachten Öffnungen verschlossen werden müssten.
Das Hauptproblem ist die exakte und weitgehend täuschungsalarmsichere Detektion von Brandrauch im Aufzugschacht. Punktförmige Rauchmelder im Aufzugschacht sind gemäß DIN VDE 833 Teil 2 untersagt.
Weiterführende Informationen inkl. Gutachten eines neutralen Prüfinstitutes finden Sie auf der Homepage unseres Partners BTR-Hamburg im Bereich „Download“ unter www.lift-smoke-free.de.